AGB

GELTUNG

  1. Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Eclisse Wien GmbH (im Folgenden auch „Anbieter“ oder „Wir“) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuches (UGB) sind (im Folgenden auch „Kunde“). Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie Verträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Kunden über die von uns angebotenen Waren und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder abweichenden und/oder ergänzenden Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese werden nicht Vertragsbestandteil.

 

 

ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Der Vertrag kommt zustande durch Übermittlung der schriftlichen Auftragsbestätigung, nach eindeutiger technischer Klärung durch den Anbieter mit dem Kunden, auf eine schriftliche Bestellung des Kunden.
  2. Falls nicht anders vereinbart, besitzt ein vom Anbieter gemachtes Angebot Gültigkeit bis dreißig (30) Kalendertage nach dem Angebotsdatum.
  3. Sofern auch Leistungen des Anbieters (zB Montage, Inbetriebnahme) den Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden bilden, kommt der Vertrag ebenfalls durch Übermittlung der Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Der Kunde kann von dem entsprechenden Vertrag/Vertragsteil nicht einseitig zurücktreten. Das dafür vereinbarte Entgelt kann somit vom Anbieter auch dann verlangt werden, wenn dieser leistungsbereit ist, die Ausführung der Leistung jedoch aus Gründen unterbleibt, welche der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind. Dies gilt insbesondere für sonder- oder kundenspezifisch hergestellte/angepasste Ware, die nach technischer Klärung und Freigabe durch den Kunden bereits in Produktion ist.

 

 

PREISE UND ZAHLUNG

  1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackungskosten, Transportkosten, Kosten der Transportversicherung, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher und sonstiger Abgaben.
  2. Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug sofort fällig, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart. Im Falle des (auch bloß objektiven) Verzuges des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. als vereinbart; die Geltendmachung weiterer Ansprüche (einschließlich Schadenersatz) im Falle des Verzuges bleibt unberührt.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Anbieters durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird oder sein könnte.

 

 

LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

  1. Lieferungen erfolgen, sofern nicht anderweitig vereinbart, DDP Kunde (Incoterms 2010).
  2. Vom Anbieter in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesichert ist. Sofern der Warenversand vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an tatsächlich bestehende Postadressen. Geländezeichnungen, Fotografien, sowie Wegbeschreibungen können nicht akzeptiert werden.
  4. Die Lieferung erfolgt durch den Frächter bis zur Gehsteigkante. Die Ware muss von einer natürlichen Person übernommen werden. Wenn keine Person anwesend ist, werden allfällige Mehrkosten, also eine zweite Anfahrt zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2,5% des Nettowarenwertes für die Bearbeitung in Rechnung gestellt. Der Anbieter gerät in diesem Fall nicht in Verzug.
  5. Bei Baustellenanlieferungen ist vom Kunden dafür zu sorgen, dass bei Anlieferung eine natürliche Person die Lieferpapiere unterzeichnet, deren Name und Telefonnummer dem Anbieter zuvor bekanntgegeben wurden. Ist keine solche natürliche Person zur Warenübernahme vor Ort verfügbar, behalten wir uns das Recht vor, die Ware nicht auszuliefern und eine zweite Anfahrt auf die Baustelle zu verrechnen. Der Anbieter gerät in diesem Fall nicht in Verzug.
  6. Der Anbieter kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Anbieter gegenüber nicht nachkommt.
  7. Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt / sonstiger nicht beeinflussbarer Behinderungen (zB Streik, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörung, veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum des Vorliegens des Hinderungsgrundes zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Vertrag zurücktreten.
  8. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn (a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist; und (b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist; und (c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Anbieter erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  9. Gerät der Anbieter mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach Maßgabe des Abschnitts „VERSCHULDENSHAFTUNG“ dieser AGB beschränkt.

 

 

 

 

ERFÜLLUNGSORT, VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Anbieter noch andere Leistungen übernommen hat.
  4. Sofern auch Leistungen des Anbieters (zB Montage, Inbetriebnahme) den Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden bilden, hat der Kunde alles vorzusehen, dass die Leistungserbringung ordnungsgemäß und störungsfrei erfolgen kann. Insbesondere hat der Kunde (a) alle notwendigen Vorbereitungsarbeiten (zB Maurerarbeiten, Spenglerarbeiten, Elektroinstallationen etc) vorzunehmen; (b) alle Zugänge freizuhalten und gegebenenfalls alle erforderlichen Anschlüsse bereitzustellen; (c) sicherzustellen, dass die Untergründe, Oberflächen und Verankerungen für die geplanten Arbeiten und Leistungen geeignet sind und die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen. Verputz-, Maler- und Ausbesserungsarbeiten von Mauerwerken und Bodenbelägen infolge von Demontagen sind ebenfalls bauseits durchzuführen und somit nicht Gegenstand der Leistung. Für Verzögerungen oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Pflichten des Kunden ergeben, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung und behält sich vor, dadurch entstandene Zusatzkosten (neuerliche Anfahrt, Zeitverzögerung etc) dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
  5. Abhängig von der Art der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen trifft den Kunden eine allgemeine Mitwirkungs- und Warnpflicht. So hat der Kunde insbesondere, aber nicht ausschließlich, dafür Sorge zu tragen, dass: (a) der Anbieter über sämtliche Umstände und Gegebenheiten vor Ort informiert ist; und (b) der Anbieter über allfällige Einschränkungen in Kenntnis gesetzt und gewarnt wird, wenn der Ausführung Hindernisse oder Erschwernisse entgegenstehen könnten; und (c) dem Anbieter für die Planung oder Ausführung zur Verfügung gestellte Unterlagen, Dateien, Daten, Pläne, Maße, Angaben, Muster, Zeichnungen, Skizzen etc jederzeit richtig und vollständig sind; und (d) allfällige Freigaben (etwa von Prototypen oder Probeserien) vom Kunden zeitnah und abschließend erteilt werden.
  6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist der Anbieter berechtigt, die gelieferten Waren nach freiem Ermessen (a) mit schuldbefreiender Wirkung auf Kosten des Kunden gerichtlich zu hinterlegen (§ 1425 ABGB); oder (b) die Waren auf Gefahr des Kunden und mit schuldbefreiender Wirkung auf Lager zu nehmen und dem Kunden sämtliche durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten (einschließlich jener der Lagerung) in Rechnung zu stellen; oder (c) die Kommission aufzulösen und die Produkte nach vorheriger Androhung auf Kosten des Kunden freihändig zu veräußern und dem säumigen Kunden eine Manipulationsgebühr in Höhe von 15% des Nettowarenwertes in Rechnung zu stellen. Dem Anbieter nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zustehende Rechte, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt.
  7. Die Sendung wird vom Anbieter nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

 

GEWÄHRLEISTUNG

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu kontrollieren und allfällige Mängel und/oder Transportschäden sofort, jedenfalls innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Erhalt, verdeckte Mängel innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erkennen derselben, schriftlich, unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Auf das der Ware beiliegende „Merkblatt“ wird verwiesen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt achtzehn (18) Monate, die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird hiermit ausdrücklich abbedungen.
  3. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge, steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Anbieter zu. Der Anbieter wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Anbieter ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden das Recht zur Preisminderung oder (bei Vorliegen eines nicht bloß geringfügigen Mangels) Wandlung zu.
  4. Jeder Eingriff in die Struktur, bzw. strukturelle Veränderungen der gelieferten Waren ist untersagt und führt in jedem Fall zum Ausschluss der Gewährleistung; dies gilt auch, wenn diese Eingriffe erst im Rahmen der Abwicklung einer Reklamation dem Anbieter offenbar werden. Außergewöhnliche Bausituationen sind mit dem Fachberater und/oder mit unserem Büro, erreichbar unter eclisse@eclisse.at, telefonisch unter 01/9616565 (MO-DO 08:00 - 17:00, FR 08:00 - 13:00), abzustimmen.
  5. Die der Ware beiliegenden Anleitungen und Verarbeitungshinweise sind zwingend zu befolgen und umzusetzen. Funktionsstörungen, Beschädigungen oder Mängel infolge von Verarbeitungsfehlern stellen keinen Reklamationsgrund dar und führen ebenfalls zum Ausschluss jeder Gewährleistung.
  6. Die Lagerhinweise auf der Verpackung der Ware sind unbedingt zu beachten. Grundsätzlich sollte die Ware weder gestapelt noch aufeinandergelegt gelagert werden. Die Ware ist bis zur Verarbeitung im Trockenen und möglichst nicht im Freien zu lagern. Wasserflecken und Trübungen der verzinkten Stahlbleche sind Folge von Spritz-, Tau- oder Kondenswasser, diese beeinträchtigen das System nicht und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Schiebetürenelemente sind stehend zu lagern und das Schleifen der Ware über den Boden ist zu vermeiden. Untergründe wie Estrich sowie andere Zementuntergründe können beim Verschieben der Ware eine Verletzung der Oberfläche hervorrufen.
  7. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Anbieter aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Anbieter nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gehemmt.
  8. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
  9. Der Anbieter gewährt – unabhängig von den dem Kunden oder Endkunden (Vertragspartner des Kunden) allenfalls zustehenden Gewährleistungsansprüchen – eine freiwillige Garantie auf bestimmte Komponenten der Produkte des Anbieters. Die entsprechenden Garantiebedingungen werden dem Kunden ausgehändigt und hat der Kunde diese dem Endkunden in geeigneter Weise mit dem Hinweis zur Verfügung zu stellen, dass durch diese Garantie die Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung nicht beeinträchtigt werden.
  10. Im Falle des Eintritts eines Garantiefalles wird der Kunde den Anbieter binnen acht (8) Kalendertagen nach Zugang der entsprechenden Verständigung durch den Endkunden von dem Garantiefall in Kenntnis setzen.
  11. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

 

 

VERSCHULDENSHAFTUNG

  1. Die Haftung des Anbieters für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitts „VERSCHULDENSHAFTUNG“ eingeschränkt.
  2. Der Anbieter haftet für Sach- und Vermögensschäden nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare, oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
  3. Soweit der Anbieter gemäß Punkt 36) dem Grunde nach für Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Anbieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  5. Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung oder Verantwortung.
  6. Die Einschränkungen dieses Abschnitts „VERSCHULDENSHAFTUNG“ gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens oder für die Haftung für Personenschäden.

 

 

EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters (im Folgenden „Vorbehaltsware“). Der Kunde hat die Vorbehaltsware gegen Beeinträchtigung und Schäden zu schützen.
  2. Der Kunde tritt im Voraus an den Anbieter alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder sonstigen Geschäften mit der Vorbehaltsware sicherungshalber ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderer Ware verkauft, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Kunde ist zum Verkauf der Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Der Anbieter wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Solange die Forderungen des Anbieters nicht erfüllt sind, hat der Kunde die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und an den Anbieter abzuführen. Auf Verlangen hat der Kunde die Forderungshöhe bekanntzugeben, den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen und die notwendigen Unterlagen an den Anbieter herauszugeben.
  3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  4. Auf Verlangen des Kunden gibt der Anbieter voll gezahltes Sicherungsgut nach seiner Wahl frei, wenn der Wert der gegebenen Sicherheiten die Forderungen des Anbieters um mehr als 10 % übersteigt.

 

 

DATENSCHUTZ UND DATENVERARBEITUNG

  1. Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen (auch personenbezogene) Daten des Kunden und/oder von Mitarbeitern des Kunden. Wir beachten dabei die Bestimmungen der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung Nr 2016/679) und anwendbare nationale Datenschutznormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts „DATENSCHUTZ UND DATENVERARBEITUNG“ gelten lediglich in Hinblick auf personenbezogene Daten natürlicher Personen iSd Art 4 Z 1 DS-GVO.
  2. Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DS-GVO ist die Eclisse GmbH (Details siehe Impressum Fußzeile). Die folgenden personenbezogenen Daten den Kunden (respektive dessen Mitarbeiter) betreffend können erhoben und verarbeitet werden: (i) Vor- und Zuname Ansprechperson/Firma, (ii) Firmenbuchnummer, (iii) Postadresse, (iv) E-Mail-Adresse, (v) UID-Nummer, (vi) Bank- bzw Kreditkartendetails, (vii) Telefonnummer, (viii) Kundennummer.
  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in erster Linie zur Erfüllung eines Vertrages bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DS-GVO). Weiters erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen bzw berechtigten Interessen Dritter (Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO), insbesondere auch zu Zwecken der des Forderungsmanagements, des Direktmarketings in analoger und digitaler Form, der Bestandskundenwerbung, zum Zweck des Hinweises auf eine bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis), der statistischen Auswertung sowie der Verbesserung unseres Dienstleistungsangebots und dessen Qualität.
  4. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (bspw an Logistikdienstleister, Zahlungsdienstleister) notwendig ist.
  5. Der Schutz personenbezogener Daten des Kunden erfolgt durch organisatorische und technische Maßnahmen, wie etwa dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Beeinträchtigung oder Verlust und technische Datensicherheitsvorkehrungen.
  6. Personenbezogene Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung vertraglicher bzw. gesetzlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit b DS-GVO) und/oder dem Forderungsmanagement notwendig ist (entsprechende Aufbewahrungspflichten können sich z.B. insbesondere aus steuerrechtlichen Vorschriften ergeben – eine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung der Daten ergibt sich in diesem Zusammenhang auch aus Ar 6 Abs 1 lit c DS-GVO). Ist diese Erforderlichkeit nicht mehr gegeben, werden diese Daten gelöscht.
  7. Der Kunde hat jederzeit das Recht

- auf kostenlose Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, den Verarbeitungszweck, sowie gegebenenfalls den Empfänger dieser Daten (Art 15 DS-GVO);

- die Berichtigung, Übertragung, Einschränkung der Bearbeitung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind oder die Grundlage für die Datenverarbeitung wegfällt (Art 16, 17, 18, 20 DS-GVO);

- Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis von Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO („Wahrung berechtigter Interessen“) zu erklären (Art 21 DS-GVO);

- die Nutzung zur elektronischen Kontaktaufnahme bei Erhebung der persönlichen Daten und bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen (§ 107 Abs 3 Z3 TKG).

 

Diese Ansprüche sind an eclisse@eclisse.at zu richten.

  1. Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass die Verarbeitung personenbezogenen Daten gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, oder Ansprüche des Kunden nach dem Datenschutzrecht in sonstiger Weise verletzt worden sind, hat der Kunde das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (gemäß Art 77 DS-GVO) einzubringen.

 

 

ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Auf die gegenständlichen AGB sowie die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden gelangt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss der Bestimmungen Internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts, zur Anwendung.
  2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden ergeben, wird das für 1230 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es steht dem Anbieter jedoch frei, den Kunden an jedem anderen zur Verfügung stehenden Gerichtsstand (einschließlich des allgemeinen Gerichtsstands) in Anspruch zu nehmen.
  3.  Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ungesetzlich, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Solange sich die Parteien nicht auf eine andere Regelung verständigt haben, gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die wirksam ist und die soweit wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und der Absicht der Parteien bei Abschluss dieser Vereinbarung Rechnung trägt.